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4.2.5. Besonderheiten des BVergGVS 2012

Reisner1. LfgMai 2024

Information

Rechtsschutz

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Der Rechtsschutz nach dem BVergGVS 2012 ist in seinem 3. Teil geregelt. Dabei legt § 135 BVergGVS 2012 fest, dass der 4. Teil des BVergG 2018 auch für Rechtsschutzverfahren nach dem BVergGVS 2012 gilt. Verweise im 4. Teil des BVergG 2018 auf das BVergG 2018 gelten als Verweise auf das BVergGVS 2012 oder die entsprechenden Bestimmungen des BVergGVS 2012. Das bedeutet, dass der Rechtsschutz grundsätzlich dem Rechtsschutz des BVergG 2018 gleicht und ebenso zu verstehen ist.20902090Fruhmann, Der Begutachtungsentwurf für ein BVergGVS, ZVB 2011/105. Lediglich für Bezugnahmen auf das materielle Vergaberecht oder Begriffsbestimmungen ist das BVergGVS 2012 heranzuziehen. Ein Beispiel für einen Verweis ist die Definition der gesondert anfechtbaren Entscheidungen, die § 2 Z 16 BVergGVS 2012 anstelle von § 2 Z 15 BVergG 2018 enthält. Um insbesondere dem Umgang mit

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klassifizierten Informationen Rechnung zu tragen, enthalten § 136 BVergGVS 2012 zusätzliche organisationsrechtliche Vorschriften und § 137 BVergGVS 2012 zusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften.20912091Siehe zur Umsetzung der VertRL Reisner/Lehner, Die Begutachtungsentwürfe 2011, RPA 2011, 245. Vorauszuschicken ist, dass die Motivation, die VertRL und in deren Umsetzung das BVergGVS 201220922092Reisner/Lehner, Vergaberechtliche Neuerungen 2012, RPA 2012, 5. zu erlassen, der Schutz klassifizierter Informationen und die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung waren.20932093Siehe dazu ausführlich Reisner, Die Beschaffungsrichtlinie Verteidigung und Sicherheit der Europäischen Union – Teil 1, RPA 2010, 246. Den Rechtsschutz regeln Art 55 bis 64 VertRL20942094Rechtsprechung zu den Details des Nachprüfungsverfahrens nach der VertRL fehlt bis heute. Das einzige sich auf Art 55 Abs 2 VertRL beziehende Urteil betrifft den Zugang zur Nachprüfung, EuGH 15. 9. 2022, C-669/20 , Veridos, ECLI:EU:C:2022:684, Rn 48 = Rechtsnews 33.052 = RPA 2023, 35 (Breitenfeld/Kueß) = ZVB 2023/10 (Pallitsch/Hübl). in grundsätzlicher Übernahme des Rechtsschutzregimes der RMRL und der SRMRL unter Berücksichtigung der Aspekte der Informations- und Versorgungssicherheit.20952095Reisner, Die Beschaffungsrichtlinie Verteidigung und Sicherheit der Europäischen Union – Teil 2, RPA 2010, 307 (310). Diese Anforderungen muss auch der Rechtsschutz über das BVergG 2018 hinaus wahren. Nach welchen Standards Informationen geschützt werden, richtet sich nach den Standards und Regelungen, denen der jeweilige Auftraggeber unterliegt und Informationen klassifiziert. Diesen Grad an Vertraulichkeit muss auch das BVwG wahren. Vorauszuschicken ist weiters, dass § 1 Abs 2 InfoSiG20962096Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG), BGBl I 2002/23 idF BGBl I 2018/32. die Gerichtsbarkeit von den Voraussetzungen für den Zugang zu klassifizierten Informationen ausnimmt. Details finden sich in der InfoSiV.20972097Verordnung der Bundesregierung über die Informationssicherheit (Informationssicherheitsverordnung, InfoSiV), BGBl II 2003/548 idF BGBl II 2022/268. Die Lösung des sich aus der Geheimhaltung von Informationen und den Verfahrensgarantien eines fairen Verfahrens nach Art 47 GRC oder Art 6 EMRK ergebenden Konflikts überlässt die VertRL den Mitgliedsstaaten und er wird wohl im Einzelfall unter größtmöglicher Wahrung der Verfahrensgarantien des fairen Verfahrens zu lösen sein, wobei sich jedoch die Abwägung wie im Urteil in der Rechtssache Varec nicht vornehmen lassen wird, weil der Staat kein schützenswertes Privat- und Familienleben iSd Art 8 EMRK hat.20982098Reisner, Die Beschaffungsrichtlinie Verteidigung und Sicherheit der Europäischen Union – Teil 2, RPA 2010, 307 (311).

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