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3.3.2.2. Bekanntmachungen – im Oberschwellenbereich

Schnabl2. LfgSeptember 2024

3.3.2.2.1. Bekanntmachungen auf Unionsebene

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Im Oberschwellenbereich besteht auch für Sektorenauftraggeber die Verpflichtung zur europaweiten Bekanntmachung beabsichtigter Vergabeverfahren (§ 224 BVergG 2018). Die Bekanntmachungen und Mitteilungen müssen der Kommission übermittelt werden. Sämtliche Kosten der Veröffentlichung werden von der Union getragen.

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