Im Oberschwellenbereich besteht auch für Sektorenauftraggeber die Verpflichtung zur
europaweiten Bekanntmachung beabsichtigter Vergabeverfahren (§ 224 BVergG 2018). Die Bekanntmachungen und Mitteilungen müssen der Kommission übermittelt werden. Sämtliche Kosten der Veröffentlichung werden von der Union getragen.