Im Unterschwellenbereich hat im Sektorenbereich eine Bekanntmachung entweder elektronisch durch eine nationale Bekanntmachung von Aufträgen oder Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gem § 235 BVergG 2018 zu erfolgen.64

