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3.3.2.3. Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich

Schnabl2. LfgSeptember 2024

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Im Unterschwellenbereich hat im Sektorenbereich eine Bekanntmachung entweder elektronisch durch eine nationale Bekanntmachung von Aufträgen oder Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gem § 235 BVergG 2018 zu erfolgen.6464ErläutRV 69 BlgNR 26. GP 91; Budischowsky in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg) § 233 Rz 1.

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