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3.2.6.4. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote

Blaha3. LfgJuli 2025

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Teilnahmeanträge wie auch Angebote sind über den vom Auftraggeber vorgegebenen Kommunikationsweg (vgl §§ 48 Abs 1 und 3, 217 Abs 1 und 3 BVergG 2018), also idR über die vorgesehene Vergabeplattform, zu stellen; die Verwendung eines vom Auftraggeber nicht vorgesehenen Kommunikationsweges (zB via E-Mail) ist unzulässig.3838UVS Stmk 3. 1. 2013, UVS 44.8-2/2012-26, UVS 44.15-6/2012-28 VIL 2013, 12. Mündliche Teilnahmeanträge und Angebote sind generell rechtswidrig (§§ 48 Abs 7, 217 Abs 7 BVergG 2018).

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