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3.1.6.4.4. Konsequenzen bei Verstoß gegen arbeitsrechtliche Normen

Laback3. LfgJuli 2025

Ausscheidung

Ausschluss

95
Wenn die Bieter diese Verpflichtung nicht akzeptieren bzw nicht einhalten oder während der vertieften Angebotsprüfung ein Verstoß festgestellt wird, so ist das Angebot gem § 141 Abs 1 Z 7 bzw Z 3 BVergG 2018 auszuscheiden. Der Auftraggeber ist zur Ausscheidung verpflichtet.

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