Ausscheidung
Ausschluss
Wenn die Bieter diese Verpflichtung nicht akzeptieren bzw nicht einhalten oder während der vertieften Angebotsprüfung ein Verstoß festgestellt wird, so ist das Angebot gem § 141 Abs 1 Z 7 bzw Z 3 BVergG 2018 auszuscheiden. Der Auftraggeber ist zur Ausscheidung verpflichtet.
