vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.1.6.4.5. Haftungen

Laback3. LfgJuli 2025

3.1.6.4.5.1. Zivilrechtliche Haftung

96
Der Auftraggeber kann nach Zuschlagserteilung gegen den Auftragnehmer erforderlichenfalls die Einhaltung der genannten Regelungen aufgrund des Leistungsvertrages im Klageweg durchsetzen.295295ErläutRV 69 dBlg 26. GP 123; Heid/Kurz in Heid/Reisner (Hrsg), Handbuch Vergaberecht5 Punkt 3.4. Rz 49. Nach anderer Meinung besteht ein Rücktrittsrecht.296296Öhler/Schramm in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), BVergG 2006 (1. Lfg 2009) § 84 Rz 17–18; ähnlich Kurz in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft 159–160.

3.1.6.5.4.2. Erweiterte Auftraggeberhaftung gem § 9 LSD-BG

Bürge- und Zahlerhaftung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte