3.1.6.4.5.1. Zivilrechtliche Haftung
Der Auftraggeber kann nach Zuschlagserteilung gegen den Auftragnehmer erforderlichenfalls die Einhaltung der genannten Regelungen aufgrund des Leistungsvertrages im Klageweg durchsetzen.295 Nach anderer Meinung besteht ein Rücktrittsrecht.2963.1.6.5.4.2. Erweiterte Auftraggeberhaftung gem § 9 LSD-BG
Bürge- und Zahlerhaftung

