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2.3.3.4. Rechtsschutz

Götzl2. LfgSeptember 2024

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Mit der PSO-VO werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein den Vergaberechtsmittelrichtlinien vergleichbares Rechtsmittelregime für Vergabeverfahren vorzusehen, die nach dem Regime der PSO-VO abgewickelt werden.266266Art 5 Abs 7 PSO-VO iVm ErwGr 21 der VO (EG) 1370/2007 . Um dieser Verpflichtung nachzukommen, insbesondere um rasche und effektive Nachprüfungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten zu ermöglichen, werden die dem Regime der PSO-VO unterliegenden Dienstleistungsaufträge im vergaberechtlichen Sinn in den Regelungsbereich des BVergG 2018 bzw des BVergGKonz 2018

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einbezogen und damit unter einem dem vergaberechtlichen Rechtsmittelregime unterworfen. Darüber hinaus werden in materieller Hinsicht Sonderverfahren der PSO-VO weiterhin zur Verfügung gestellt. Die geltende österreichische Rechtslage steht dem Regime der PSO-VO nicht entgegen, sondern integriert diese sowohl im Anwendungsbereich des BVergG 2018 als auch des BVergGKonz 2018.

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