Mit der PSO-VO werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein den Vergaberechtsmittelrichtlinien vergleichbares Rechtsmittelregime für Vergabeverfahren vorzusehen, die nach dem Regime der PSO-VO abgewickelt werden.266 Um dieser Verpflichtung nachzukommen, insbesondere um rasche und effektive Nachprüfungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten zu ermöglichen, werden die dem Regime der PSO-VO unterliegenden Dienstleistungsaufträge im vergaberechtlichen Sinn in den Regelungsbereich des BVergG 2018 bzw des BVergGKonz 2018 einbezogen und damit unter einem dem vergaberechtlichen Rechtsmittelregime unterworfen. Darüber hinaus werden in materieller Hinsicht Sonderverfahren der PSO-VO weiterhin zur Verfügung gestellt. Die geltende österreichische Rechtslage steht dem Regime der PSO-VO nicht entgegen, sondern integriert diese sowohl im Anwendungsbereich des BVergG 2018 als auch des BVergGKonz 2018.
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