Das unionsrechtliche Regime der Vergabe von Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs differenziert:230 Soweit es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen gemäß der RL 2014/24/EU oder RL 2014/25/EU handelt, ist das Regime der jeweiligen RL anwendbar. Die VergabeRL selbst beziehen Dienstleistungsaufträge über öffentliche Personenverkehrsdienste im Straßenbereich (Busse und Straßenbahn) in ihren Anwendungsbereich ein, schließen hingegen öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene und per Untergrundbahn von ihrem Anwendungsbereich aus.231 Für die zuletzt genannten Vergaben gilt somit primär das Regime der PSO-VO.

