vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.3.3.2. Zweck und Inhalt der PSO-VO

Götzl2. LfgSeptember 2024

59
Gemäß der wettbewerbsfördernden Grundausrichtung der PSO-VO idF VO (EU) 2016/2338 sieht diese als Grundsatz vor, dass öffentliche Personenverkehrsdienste in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden müssen.212212Art 5 Abs 3 PSO-VO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte