vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.3.3.5. Praktische Auslegungsfragen der PSO-VO

Götzl2. LfgSeptember 2024

78
Zur Auslegung der PSO-VO ist festzuhalten, dass der generelle unionsrechtliche Grundsatz besteht, dass abschließend harmonisierte Bereiche des Unionsrechts nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts, sondern anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen sind.279279EuGH 17. 11. 2015, C-115/14 , RegioPost, ECLI:EU:C:2015:760, Rn 57. Die PSO-VO harmonisiert die Vorgangsweise bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene und auf der Straße. Es handelt sich somit um eine solche sekundärrechtliche Harmonisierung, weshalb ein Rückgriff auf das Primärrecht nicht angezeigt erscheint.280280BVwG 29. 9. 2016, W187 2131055-2; BVwG 31. 7. 2017, W138 2159256-2.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte