H.3.1. Das Ausfallprinzip
Ausfallprinzip
Beim Ausfallprinzip erhalten Beschäftigte bei Urlaub oder Krankheit genau jene Stundengutschriften, die der Arbeitszeit entsprechen, wenn sie gearbeitet hätten. Die Abwesenheiten werden genau nach Plan abgerechnet. Daher muss die Frage beantwortet werden können: „Wie viele Stunden hätten Beschäftigte gearbeitet, wenn sie anwesend gewesen wären?“
