Die Cottage-Servitut stellt seit 1872 die älteste bauordnungsmäßige Schutzmaßnahme in Österreich dar und ist im weitesten Sinn ein erster Anlaufversuch und Vorläufer für das Bundesdenkmalschutzgesetz 1923. Die Cottage-Servitut kann auch mit Fug und Recht als gedankliche Vorarbeit und wesentlicher Impulsgeber für die Altstadterhaltungsnovelle 1972 mit der Schutzzonenregelung angesehen werden.
