Kam es zu konkreten Kaufgesprächen, so wurde ein Protokoll in Form eines Vorvertrages ausgearbeitet. Dieses umfasste unter anderem die Regelung, dass der Erwerber eines Grundstücks in dieser Anlage sich dazu verpflichtete, innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus zu errichten – andernfalls käme es zur Rückabwicklung des Verkaufs. Nach Erteilung der Baubewilligung durch das zuständige Bürgermeisteramt der Gemeinde Währing wurde dann der Kauf- und Verkaufsvertrag zwischen dem Wiener Cottage Verein und dem Kaufwerber geschlossen.22
