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6. Beachtenswertes für die Abwicklung von Veranstaltungen (Vögl)

Vögl3. AuflJuni 2024

Länderweise gelten besondere Bestimmungen über Lärmentfaltung und Lärmbelästigung sowie die Wahrung des öffentlichen Anstandes und Ehrenkränkungen, die vor allem auch auf Veranstaltungen zutreffen, und zwar nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dem niederösterreichischen Polizeistrafgesetz, dem oberösterreichischen Polizeistrafgesetz, dem Salzburger Landes-Polizeistrafgesetz, dem Tiroler Landespolizeigesetz, dem Vorarlberger Sittenpolizeigesetz (!), dem Kärntner Landesgesetz über die Anstandsverletzung und Lärmerregung (Landes-SicherheitspolizeiG), dem entsprechenden steirischen Landesgesetz und dem burgenländischen Landes-Polizeistrafgesetz.

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