Auch der Jugendschutz ist in Österreich Landessache, dementsprechend gibt es neun Landes-Jugend(schutz)gesetze mit zum Teil voneinander abweichenden Vorschriften, auch wenn die Bundesländer sich in den vergangenen Jahren zunehmend auf Angleichungen verständigt haben. In geografischen „Grenzgebieten“ kann das aufgrund des anzuwendenden Territorialprinzips im Einzelnen bei inhaltlichen Abweichungen zu absurd anmutenden Konsequenzen führen.

