Landesgesetzlich erlassene Vorschriften über den Natur-, Landschafts-, Stadt- und Ortsbildschutz können an bestimmten Standorten (Naturschutzgebiete, historische Stadtkerne!) Veranstaltungen entweder unmöglich machen oder bedingen weitere Auflagen (Bewilligungen). Von besonderem Interesse dabei sind die Flächenwidmungen der Gemeinden und die übergeordneten Raumordnungspläne der Länder. Für bestimmte Projekte (Bauten, Nutzungen) können Naturschutzabgaben anfallen.

