vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Sonstige Auflagen – Natur-, Stadt-, Ortsbild- und Landschaftsschutz, Abfallbewirtschaftung (Vögl)

Vögl3. AuflJuni 2024

Landesgesetzlich erlassene Vorschriften über den Natur-, Landschafts-, Stadt- und Ortsbildschutz können an bestimmten Standorten (Naturschutzgebiete, historische Stadtkerne!) Veranstaltungen entweder unmöglich machen oder bedingen weitere Auflagen (Bewilligungen). Von besonderem Interesse dabei sind die Flächenwidmungen der Gemeinden und die übergeordneten Raumordnungspläne der Länder. Für bestimmte Projekte (Bauten, Nutzungen) können Naturschutzabgaben anfallen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte