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3. Veranstaltungsstättenrecht (Vögl)

Vögl3. AuflJuni 2024

Blitz-Übersicht für den eiligen Leser

Die betriebstechnische Eignung der in Aussicht genommenen Veranstaltungsstätte, aber auch einzelner für Veranstaltungen verwendeter betriebstechnischer Einrichtungen, ist grundsätzlich Voraussetzung für die behördliche Bewilligung der Veranstaltung bzw die positive Kenntnisnahme einer Anmeldung (Anzeige). Dies betrifft sowohl Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch unter offenem Himmel gleichermaßen, aber auch für Veranstaltungen genutzte ambulante Einrichtungen wie etwa das Zelt eines Zirkusses.

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