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D. Besteuerung von Zuwendungen an Begünstigte

Kubik/Krenn1. AuflJanuar 2024

1. Vorbemerkungen

Dieser Abschnitt behandelt die dritte Besteuerungsebene, also die Besteuerung von Zuwendungen auf Ebene der Begünstigten. Zuwendungen können dabei an natürliche oder juristische Personen erfolgen. Zuwendungen in das Privatvermögen natürlicher Personen gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG. Dies unabhängig davon, ob die Zuwendung offen oder verdeckt erfolgt.189189Marschner, Die Optimierung der Familienstiftung4 Rz 1256. Bei Zuwendungen in das Betriebsvermögen natürlicher Personen handelt es sich um Betriebseinnahmen iSd § 4 Abs 11 Z 2 lit a EStG. Sowohl bei Einkünften aus Kapitalvermögen als auch bei Betriebseinnahmen kommt das KESt-Regime gem §§ 93 ff EStG zur Anwendung (siehe dazu III.D.3. Einkünfte aus Kapitalvermögen und KESt-Abzug).190190Ludwig in Arnold/Ludwig, Stiftungshandbuch3 Rz 13/16. Zuwendungen in das Betriebsvermögen einer Körperschaft iSd § 7 Abs 3 KStG sind mangels Anwendbarkeit des § 10 KStG steuerpflichtig.191191StiftR 2009 Rz 255.

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