1. Vorbemerkungen
Dieser Abschnitt behandelt die dritte Besteuerungsebene, also die Besteuerung von Zuwendungen auf Ebene der Begünstigten. Zuwendungen können dabei an natürliche oder juristische Personen erfolgen. Zuwendungen in das Privatvermögen natürlicher Personen gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG. Dies unabhängig davon, ob die Zuwendung offen oder verdeckt erfolgt.189 Bei Zuwendungen in das Betriebsvermögen natürlicher Personen handelt es sich um Betriebseinnahmen iSd § 4 Abs 11 Z 2 lit a EStG. Sowohl bei Einkünften aus Kapitalvermögen als auch bei Betriebseinnahmen kommt das KESt-Regime gem §§ 93 ff EStG zur Anwendung (siehe dazu III.D.3. Einkünfte aus Kapitalvermögen und KESt-Abzug).190 Zuwendungen in das Betriebsvermögen einer Körperschaft iSd § 7 Abs 3 KStG sind mangels Anwendbarkeit des § 10 KStG steuerpflichtig.191

