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C. Laufende Besteuerung

Kubik/Krenn1. AuflJanuar 2024

1. Vorbemerkungen

Dieser Abschnitt behandelt die laufende Besteuerung von Privatstiftungen. Privatstiftungen fallen in den Anwendungsbereich des KStG. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten: Während gemeinnützige Privatstiftungen gem § 5 Z 6 KStG von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen sind und gem § 21 Abs 2 und 3 KStG nur mit bestimmten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, ist für eigennützige Privatstiftungen die unbeschränkte Steuerpflicht und insb die Sonderbestimmung des § 13 KStG bedeutend.101101Ludwig in Arnold/Ludwig, Stiftungshandbuch3 Rz 12/2. Gemischtnützige Privatstiftungen, also jene Privatstiftungen, die sowohl eigennützigen als auch gemeinnützigen Zwecken dienen, werden abgabenrechtlich wie eigennützige Privatstiftungen behandelt.102102Ludwig in Arnold/Ludwig, Stiftungshandbuch3 Rz 1/27; StiftR 2009 Rz 6.

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