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Einzelaufzeichnungspflicht – Registrierkassenpflicht – Belegerteilungsverpflichtung (Erlass BMF-010102/0007-I/8/2019 vom 23.12.2019, in der Fassung BMF, 10. März 2021, 2021-0.176.666)

KapfererJänner 2025

 

Einzelaufzeichnung § 131 BAO

Registrierkasse § 131b BAO

Belegerteilung § 132a BAO

Wer ist betroffen?

bei verpflichtender oder freiwilliger Buchführung, E/A-Rechner, Vermietung & Verpachtung, sonstige Einkünfte

Betriebe ab einem Jahresumsatz von netto € 15.000 und Barumsätze*) > netto € 7.500 jährlich (NICHT: Vermietung & Verpachtung, sonstige Einkünfte)

Unternehmer iSd § 2 (1) UStG

Ausnahmen

  • vollpauschalierte LuF
  • Liebhaberei
  • Funktionäre iSd § 29 Z 4 EStG
  • gesellige Veranstaltungen iSd § 5 Z 12 KStG von BgA von KöR

Was ist zu tun?

Barein- und Barausgänge sind täglich einzeln festzuhalten (bei E/A Rechner, V&V und sonstigen Einkünften nur erfolgswirksame)

Aufzeichnung Bareinnahmen mit elektronischem Aufzeichnungssystem

Belegerteilung an Barzahlenden

Wie?

Paragondurchschriften, Rechenstreifen, Registrierkassenstreifen, Losungsblätter (Strichlisten)

nicht Kassasturz

Schutz gegen Manipulation

Details in Registrierkassensicherheits-VO BGBl II Nr. 410/2015 idF BGBl II 313/2020

Feststellung Manipulationssicherheit auf Antrag §131b (4) BAO bei geschlossenen Gesamtsystemen ohne Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (über 30 Registrierkassen)

Mindestangaben Beleg

  • Bezeichnung Leistender
  • fortlaufende Nummer
  • Datum
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung
  • Betrag
  • zusätzliche Merkmale bei Verwendung Registrierkasse

Achtung: für Rechnung iSd § 11 UStG weitere Merkmale erforderlich

Vereinfachte Losungsermittlung (Rückrechnung, Kassasturz):

  • für Umsätze bis € 30.000
    • im Freien „kalte-Hand“
    • iZm Alm-, Berg-, Schi-, Schutzhütten etc
    • Buschenschank, wenn nicht mehr als 14 Tage/Jahre geöffnet
    • Kantinen gemeinnütziger Vereine, wenn nicht mehr als 52 Tage/Jahr geöffnet
  • für unentbehrliche Hilfsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften und bestimmte Umsätze von entbehrlichen Hilfsbetrieben
  • Kleinbetragsautomaten mit Einzelumsätzen ≤ € 20 brutto

Soweit die vereinfachte Losungsermittlung zulässig ist, besteht weder Registrierkassenpflicht noch Belegerteilungspflicht.

vollpauschalierte LuF

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