Übergang der Steuerschuld auf Leistungsempfänger
bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen, Details siehe vorherige SeitenAbfuhrverpflichtung u. Haftung des Leistungsempfängers § 27 Abs 4 UStG
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bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen, Details siehe vorherige SeitenAbfuhrverpflichtung u. Haftung des Leistungsempfängers § 27 Abs 4 UStG
