(EG-Richtlinie 2008/9 , § 21 Abs 11 UStG)
Anträge für sämtliche EU-Länder sind zwingend elektronisch via österreichisches FinanzOnline einzubringenfür jedes EU-Land ein eigener Antrag erforderlich(EG-Richtlinie 2008/9 , § 21 Abs 11 UStG)
Anträge für sämtliche EU-Länder sind zwingend elektronisch via österreichisches FinanzOnline einzubringenfür jedes EU-Land ein eigener Antrag erforderlich