Betreibt der Unternehmer sein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat, dh soll ein Kleinunternehmer-Umsatz in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Ansässigkeit getätigt werden, gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:der unionsweite Jahresumsatz übersteigt den Schwellenwert von € 100.000 im vorangegangenen Kalenderjahr und im laufenden Jahr noch nicht
