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Geringwertige Wirtschaftsgüter § 13 EStG

KapfererJänner 2025

Sofortige Absetzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern bis € 1.000 (für Wj, die vor 31.12.2022 beginnen € 800) als Betriebsausgaben. Wenn Vorsteuerabzug zusteht, ist die Grenze von € 1.000 netto zu verstehen, ansonsten brutto.

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind.

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