Sofortige Absetzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern bis € 1.000 (für Wj, die vor 31.12.2022 beginnen € 800) als Betriebsausgaben. Wenn Vorsteuerabzug zusteht, ist die Grenze von € 1.000 netto zu verstehen, ansonsten brutto.
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind.
