Pauschalierungen und GFB | - Pauschalierungen nach § 17 Abs 1 oder 3a oder Pauschalierungs-VO: nur Grund-FB steht zu (Ausnahme: Sportlerpauschalierung)
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begünstigte Wirtschaftsgüter | - Anschaffung/Herstellung von abnutzbaren, ungebrauchten, körperlichen WG des Anlagevermögens mit Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren; Bsp: Gebäude-/Mieterinvestition, Kleinbusse, Fiskal-LKW u. a.
- Wertpapiere gem. § 14 Abs 7 Z 4, die mind. 4 Jahre dem Anlagevermögen gewidmet werden
- jeweils nur begünstigt bei Verwendung in Betrieben oder Betriebsstätten im Inland (oder entgeltliche Überlassung in die übrige EU bzw. den EWR-Raum)
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nicht begünstigte Wirtschaftsgüter | - Pkw und Kombi (ausgenommen Fahrschul-KFZ sowie KFZ, die zu mind. 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen), Luftfahrzeuge; gem. § 13 abgesetzte GWG; gebrauchte WG
- WG, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht
- WG, für die die Forschungsprämie gem. § 108c EStG in Anspruch genommen wurde
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