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Außergewöhnliche Belastungen § 34 EStG

KapfererJänner 2025

Voraussetzung

  • außergewöhnlich
  • zwangsläufig
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist wesentlich beeinträchtigt (= Kosten übersteigen Selbstbehalt)
  • unbeschränkte Steuerpflicht

Selbstbehalt

bei einem Einkommen von

  • höchstens € 7.300

6%

  • mehr als € 7.300 bis € 14.600

8%

  • mehr als € 14.600 bis € 36.400

10%

  • mehr als € 36.400

12%

des Jahreseinkommens

Verminderung des Selbstbehaltes

um je einen Prozentpunkt

  • falls Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
  • falls kein AVAB/AEAB, aber mehr als 6 Monate im Kj in Partnerschaft lebend und Partner Jahreseinkünfte von max. € 7.284 erzielt
  • für jedes Kind

Berechnungsgrundlage des Selbstbehaltes

Einkommen inklusive sonstige Bezüge gem. § 67 Abs 1 und 2

außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes (auszugsweise)

  • Ersatzbeschaffungen bei Katastrophenschäden
  • auswärtige Berufsausbildung eines Kindes mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit in der Nähe in Höhe eines Pauschbetrages von € 110/Monat
  • das Pflegegeld übersteigende Aufwendungen iZm dem Bezug erhöhter Familienbeihilfe
  • Aufwendungen iSd § 35, die an Stelle der Pauschbeträge geltend gemacht werden
  • Mehraufwendungen, die die Summe pflegebedingter Geldleistungen bei Behinderung iSd § 35 Abs 1 übersteigen

außergewöhnlich

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