Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt. Holding Seite 62gesellschaften und Personengesellschaften (genauer Mitunternehmerschaften) gelten stets als Unternehmen (§ 3 KommStG). Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden.

