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B. Gebühren für Schriften

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Gebührenpflichtig sind unter anderem folgende Schriften (§ 14), jeweils mit umfangreichen Detailbestimmungen, die hier nicht wiedergegeben werden:

amtliche und nichtamtliche, von Behörden beglaubigte Abschriften (Kopien);amtliche Ausfertigungen (zB Erteilung einer Berufsbefugnis, Gewerbeschein, Bewilligungen, Verleihung der Staatsbürgerschaft);

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