Gebührenpflichtig sind unter anderem folgende Schriften (§ 14), jeweils mit umfangreichen Detailbestimmungen, die hier nicht wiedergegeben werden:
amtliche und nichtamtliche, von Behörden beglaubigte Abschriften (Kopien);amtliche Ausfertigungen (zB Erteilung einer Berufsbefugnis, Gewerbeschein, Bewilligungen, Verleihung der Staatsbürgerschaft);
