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C. Die Gebühren für Rechtsgeschäfte

Pummerer13. AuflSeptember 2023

1. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte

a. Überblick

Gebührenpflichtig sind folgende Rechtsgeschäfte (§ 33) jeweils mit umfangreichen Detailbestimmungen, die hier nicht wiedergegeben werden:

Annahmeverträge (Adoption) – 1 % des Vermögens des Annehmenden;Anweisungen (nicht jedoch von oder auf Unternehmer) – 2 % vom Wert der Leistung;

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