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B. Steuerbefreiungen

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Auch im Bereich der Grunderwerbsteuer sind Steuerbefreiungen vorgesehen. Von der Besteuerung überhaupt ausgenommen oder um einen Freibetrag vermindert der Besteuerung zugrunde zu legen sind unter anderem folgende Vorgänge (§ 3):

Gänzlich von der GrESt befreit sind:

der Erwerb eines Grundstückes, wenn der maßgebliche Wert € 1.100 nicht übersteigt;

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