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A. Steuergegenstand

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Verkehrsteuer, die im GrEStG 1987 geregelt ist (darauf beziehen sich die §-Angaben in diesem Kapitel). Sie erfasst den Erwerb inländischer Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte (zB Baurecht). Steuergegenstand ist idR nicht die Übergabe des Grundstückes, sondern das Verpflichtungsgeschäft (zB Kaufvertrag, Tauschvertrag, Einbringungsvertrag), das den Anspruch auf Übereignung des Grundstückes begründet. Bei einem Grundstückstausch liegen zwei grunderwerbsteuerbare Vorgänge vor (§ 4 Abs 3).

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