Das sonstige Vermögen umfasst zB Kapitalforderungen, Wertpapiere, Beteiligungen, Kraftfahrzeuge, Schmuck etc (§§ 69–79). Da das sonstige Vermögen kaum mehr praktische Bedeutung hat, wird auf eine Darstellung verzichtet. Seite 48
Das sonstige Vermögen umfasst zB Kapitalforderungen, Wertpapiere, Beteiligungen, Kraftfahrzeuge, Schmuck etc (§§ 69–79). Da das sonstige Vermögen kaum mehr praktische Bedeutung hat, wird auf eine Darstellung verzichtet. Seite 48
