vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Betriebsvermögen

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Das Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb eines Gewerbes, eines freien Berufes oder der Verwaltung fremden Vermögens dienen. Bewertungsgegenstand ist der Betrieb (§§ 57 ff).

Der EW des Betriebes ergibt sich aus der Summe der einzeln bewerteten (aktiven) Wirtschaftsgüter abzüglich der einzeln bewerteten Betriebsschulden (im Gegensatz zu anderen Vermögensarten ist das Betriebsvermögen eine Nettogröße).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!