Das Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb eines Gewerbes, eines freien Berufes oder der Verwaltung fremden Vermögens dienen. Bewertungsgegenstand ist der Betrieb (§§ 57 ff).
Der EW des Betriebes ergibt sich aus der Summe der einzeln bewerteten (aktiven) Wirtschaftsgüter abzüglich der einzeln bewerteten Betriebsschulden (im Gegensatz zu anderen Vermögensarten ist das Betriebsvermögen eine Nettogröße).

