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C. USt-Erklärung und Veranlagung

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Nach Ablauf des Kalenderjahres (bis zum 31. 3. des folgenden Jahres) hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung elektronisch (außer dies ist mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar)

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abzugeben (§ 21 Abs 4). Wird der Unternehmer durch einen Steuerberater vertreten, ermöglicht die sog Quotenregelung einen späteren Abgabezeitpunkt.

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