Nach Ablauf des Kalenderjahres (bis zum 31. 3. des folgenden Jahres) hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung elektronisch (außer dies ist mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar) Seite 39abzugeben (§ 21 Abs 4). Wird der Unternehmer durch einen Steuerberater vertreten, ermöglicht die sog Quotenregelung einen späteren Abgabezeitpunkt.

