Ein Unternehmer ist gem § 11 Abs 1 Z 1 grundsätzlich berechtigt, aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht verpflichtet, Rechnungen auszustellen.
Wird die Leistung allerdings an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder eine juristische Person, soweit diese nicht Unternehmer ist, ausgeführt, ist der leistende Unternehmer verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.

