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B. Formvorschriften

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (§ 12) ist unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung. Jeder Unternehmer, der Umsätze tätigt, ist berechtigt, eine Rechnung auszustellen.

Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten (§ 11):

Namen, Anschrift und UID-Nummer des liefernden oder leistenden Unternehmens (Letzteres, sofern das Recht zum Vorsteuerabzug zusteht);

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