Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (§ 12) ist unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung. Jeder Unternehmer, der Umsätze tätigt, ist berechtigt, eine Rechnung auszustellen.
Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten (§ 11):
Namen, Anschrift und UID-Nummer des liefernden oder leistenden Unternehmens (Letzteres, sofern das Recht zum Vorsteuerabzug zusteht);
