Dem ermäßigten Steuersatzvon 10 % unterliegen unter anderem (§ 10 Abs 2):
Nahrungsmittel (auch die Abgabe in Restaurants im Rahmen einer sonstigen Leistung), Tiere, Pflanzen, Holz, Druckereierzeugnisse und Sammlungsstücke (vollständige Auflistung in Anlage 1 zum UStG 1994);
