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B. Die ermäßigten Steuersätze

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Dem ermäßigten Steuersatzvon 10 % unterliegen unter anderem (§ 10 Abs 2):

Nahrungsmittel (auch die Abgabe in Restaurants im Rahmen einer sonstigen Leistung), Tiere, Pflanzen, Holz, Druckereierzeugnisse und Sammlungsstücke (vollständige Auflistung in Anlage 1 zum UStG 1994);

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