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B. Die Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Beim Eigenverbrauch und den gleichgestellten Entnahmen bzw der Nutzung bemisst sich der Umsatz nach (§ 4 Abs 8):

dem Einkaufspreis einschließlich Nebenkosten bzw bei Eigenerzeugung nach den Selbstkosten im Zeitpunkt des Umsatzes oderden auf die Nutzung des Gegenstandes oder die Ausführung der Leistung entfallenden Kosten oder

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