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3.4. Nutzungsrecht des Gastes

Löw1. AuflAugust 2023

3.4.1. Benutzbarkeit des Zimmers samt Einrichtung

Der Beherberger ist verpflichtet, dem Gast die Benutzbarkeit des Zimmers samt der vereinbarten Einrichtung (zB Schwimmbad oder Fitnessstudio) zu gewähren und auch sonst alle vereinbarten Leistungen (zB Zimmerreinigung) in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.14551455Führich/Achilles-Pujol, Basiswissen5 Rz 311.

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