3.4.1. Benutzbarkeit des Zimmers samt Einrichtung
Der Beherberger ist verpflichtet, dem Gast die Benutzbarkeit des Zimmers samt der vereinbarten Einrichtung (zB Schwimmbad oder Fitnessstudio) zu gewähren und auch sonst alle vereinbarten Leistungen (zB Zimmerreinigung) in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.1455

