3.3.1. Preisauszeichnung
Der Beherberger ist in seiner Preisgestaltung grundsätzlich frei, hat allerdings die Bestimmungen des PrAG zu beachten.1442 Zimmerpreise sind daher einschließlich USt sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen (§ 9 Abs 1 PrAG) und Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich des Beherbergungsbetriebs einsehbar zur Verfügung zu stellen (§ 7 S 3 PrAG).

