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3.2. Abschluss des Beherbergungsvertrags

Löw1. AuflAugust 2023

3.2.1. Angebot und Annahme

Der Beherbergungsvertrag kommt nach allgemeinen Grundsätzen durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages stellt im Regelfall die Reservierung/Buchung des Gastes dar. Diese ist ein verbindliches Angebot und damit keine bloße Aufforderung an den Beherberger, ein Angebot abzugeben.14181418LG Frankfurt 18. 8. 2005, 2-01 S 52/04.

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