3.2.1. Angebot und Annahme
Der Beherbergungsvertrag kommt nach allgemeinen Grundsätzen durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages stellt im Regelfall die Reservierung/Buchung des Gastes dar. Diese ist ein verbindliches Angebot und damit keine bloße Aufforderung an den Beherberger, ein Angebot abzugeben.1418

