Die Beherbergung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Der Beherbergungsvertrag enthält nach stRsp Elemente des Bestand-, Dienst-, Werk- und Kaufvertrages und rechtfertigt damit eine Beurteilung als Vertrag sui generis.1412 Es ist somit jede einzelne Leistungspflicht anhand der sachgerechtesten Norm aus dem jeweiligen Vertragstypus zu beurteilen.1413

