2.6.1. Innerstaatlicher Sachverhalt
Haben sowohl der Fluggast als auch das Luftfahrtunternehmen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und nicht die Anwendung ausländischen Rechts vereinbart, ist der Luft Seite 168beförderungsvertrag nach österreichischem Recht bzw den anwendbaren völker- und unionsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.

