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2.6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Löw1. AuflAugust 2023

2.6.1. Innerstaatlicher Sachverhalt

Haben sowohl der Fluggast als auch das Luftfahrtunternehmen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und nicht die Anwendung ausländischen Rechts vereinbart, ist der Luft

Seite 168

beförderungsvertrag nach österreichischem Recht bzw den anwendbaren völker- und unionsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.

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