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1.16. Preisminderung und Schadenersatz

Löw1. AuflAugust 2023

§ 12 PRG regelt Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche des Reisenden infolge einer Vertragswidrigkeit. Die Bestimmung ist nur auf Pauschalreiseverträge anwendbar. Abseits von § 12 PRG gilt auch für Pauschalreisen das allgemeine Schuld- und Schadenersatzrecht.667667ErläutRV 1513 BlgNR 25. GP 15.

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