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1.15. Vertragswidrige Leistungserbringung

Löw1. AuflAugust 2023

Der Reiseveranstalter ist gem § 11 Abs 1 PRG für die Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistungen unabhängig davon verantwortlich, ob die Leistungen nach dem Vertrag von ihm oder einem seiner Leistungserbringer zu bewerkstelligen sind. Der Reiseveranstalter ist damit Schuldner der Reiseleistungen und gewährleistungs- und schadenersatzrechtlich verantwortlich.535535Kolmasch in Schwimann/Kodek, Praxiskommentar5 § 11 PRG Rz 3.

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