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1.10. Übertragung des Pauschalreisevertrags

Löw1. AuflAugust 2023

Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag unter den Voraussetzungen des § 7 PRG auf eine andere Person übertragen. Das Übertragungsrecht steht dem Reisenden alternativ zum kostenpflichtigen Rücktritt nach § 10 Abs 1 PRG und unabhängig davon zu, ob er die Pauschalreise nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will.266266Steinrötter in jurisPK-BGB10 § 651e Rz 1. Verbundene Reiseleistungen sind nicht vom Übertragungsrecht umfasst.267267Kolmasch in Schwimann/Kodek, Praxiskommentar5 § 7 PRG Rz 2. Die Bestimmung ist gerade bei langfristigen Buchungen interessant, findet in der Praxis allerdings kaum Anwendung.268268Steinrötter in jurisPK-BGB10 § 651e Rz 6.

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