Der Reiseveranstalter, -vermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen sowie jeder Unternehmer, der Reiseleistungen erbringt, haftet gem § 17 PRG für ihm zurechenbare technische Mängel im Buchungssystem (S 1) oder Fehler, die er während des Buchungsvorgangs macht (S 2).

