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1.9. Haftung für Buchungsfehler

Löw1. AuflAugust 2023

Der Reiseveranstalter, -vermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen sowie jeder Unternehmer, der Reiseleistungen erbringt, haftet gem § 17 PRG für ihm zurechenbare technische Mängel im Buchungssystem (S 1) oder Fehler, die er während des Buchungsvorgangs macht (S 2).

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