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1.7. Beginn der Pauschalreise

Löw1. AuflAugust 2023

Die Pauschalreise beginnt gem § 2 Abs 4 PRG zu jenem Zeitpunkt, zu dem sich die erste der in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen in der Ausführungsphase befindet, also eine der vereinbarten Reiseleistungen (zumindest teilweise) in Anspruch genommen wird.207207Lindinger, ZVR 2020, 235 (238); Löw, Rücktritt 27; Scherhaufer/Wukoschitz in Bammer, PRG § 2 Rz 23. Entscheidend dafür ist, welche Reiseleistungen Bestandteil der Pauschalreise geworden sind und wie deren Ausführung zeitlich gereiht ist.208208Löw, Rücktritt 29.

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