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1.6. Reise- oder Buchungsbestätigung

Löw1. AuflAugust 2023

Der Reiseveranstalter oder ggf der Reisevermittler hat dem Reisenden bei Abschluss des Pauschalreisevertrags oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments iS einer Kopie oder eine Bestätigung des Vertrags – also eine sonstige Erklärung, die den Vertragsinhalt wiedergibt201201Alexander in BeckOGK § 651d BGB Rz 47. – auf einem dauerhaften Datenträger iSd § 2 Abs 11 PRG zur Verfügung zu stellen (§ 6 Abs 1 S 2 PRG).

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