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1.5. Vorvertragliche Informationspflichten

Löw1. AuflAugust 2023

1.5.1. Verpflichtende Informationen

Bevor der Reisende durch einen Pauschalreisevertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, hat ihm der Reiseveranstalter gem § 4 Abs 1 PRG das zutreffende Standardinformationsblatt nach Anhang I Teil A oder B bereitzustellen und ihn, sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind, über Folgendes zu informieren:

wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen (Z 1),

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